Erde entsorgen: Wohin mit Erdaushub? Wege, Kosten und Regeln

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Autor: Sven Wähnke | Datenstand: 25. September 2026 | Lesezeit: 7 Minuten

Erde und Erdaushub lassen sich auf fünf Wegen loswerden: auf dem eigenen Grundstück wiederverwenden, an jemanden weitergeben, in kleinen Mengen zum Wertstoffhof bringen, bei sehr kleinen Mengen in den BigBag oder bei größeren Mengen in einen Container – bei CURANTO ab 290 € für 3 m³.

Kostenlos ist nur die Wiederverwendung oder Weitergabe. Einfach im Wald oder auf fremden Flächen abladen ist verboten und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden.

Unbelasteter Erdaushub ist kein Sondermüll; nur Boden mit gefährlichen Stoffen gilt als gefährlicher Abfall.

Wohin mit Erde? Alle Wege im Überblick

Welcher Weg passt, hängt vor allem von der Menge ab.

WegGeeignet fürKostenWichtig
Wiederverwenden auf dem eigenen GrundstückHochbeet, Senken, GeländemodellierungkostenlosMutterboden erhalten; große Aufschüttungen ggf. genehmigungspflichtig
Weitergebenunbelasteter Boden, besonders Mutterbodenkostenlosnur unbelasteten Boden abgeben
Biotonne oder RestmüllBlumenerde in Haushaltsmengenüber die MüllgebührRegeln der Kommune beachten
Wertstoffhofkleine Mengen, falls angebotenGebühr je nach KommuneAnnahme vorher prüfen
BigBagbis 1 m³je nach Regionkein Platz für Container nötig
Container für Erdaushub3 bis 7 m³ reine Erdeab 290 €privat ohne Gewichtsgrenze
Container mit Grasnarbe und Steinen3 bis 7 m³ Erde mit Rasen und Wurzelnab 359 €max. 10 % Bauschutt

Kann ich Erdaushub kostenlos entsorgen?

Nur, wenn er gar nicht entsorgt werden muss. Kostenlos sind zwei Wege: den Aushub auf dem eigenen Grundstück wiederverwenden oder an jemanden weitergeben, der Füllboden braucht.

Abnehmer sind zum Beispiel Nachbarn, Gartenbesitzer, Landwirte oder Bauunternehmen, die Boden für Senken, Wälle oder Geländemodellierungen benötigen. Besonders gefragt ist unbelasteter Mutterboden. In einigen Regionen gibt es dafür Bodenbörsen. Wer Boden abgibt, sollte sicher sein, dass er unbelastet ist.

Jede Entsorgung über Wertstoffhof, Deponie oder Containerdienst kostet dagegen Geld. Was ein Container für Erdaushub kostet und wie sich der Preis pro m³ oder m² berechnet, steht auf der Seite Erdaushub entsorgen.

Darf ich Erdaushub auf meinem eigenen Grundstück lagern oder verteilen?

Ja, unter Bedingungen. Nicht kontaminierter Boden, der in seinem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem er ausgehoben wurde, für Bauzwecke verwendet wird, fällt nach § 2 Abs. 2 Nr. 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nicht unter das Abfallrecht. Typisches Beispiel: Aushub aus der Baugrube wird später zum Anfüllen rund ums Haus genutzt.

Drei Punkte sind dabei zu beachten:

  • Mutterboden schützen: Mutterboden, der bei Bauarbeiten ausgehoben wird, ist nach § 202 Baugesetzbuch in nutzbarem Zustand zu erhalten. Er sollte deshalb getrennt gelagert und wieder als oberste Schicht aufgebracht werden.
  • Genehmigung prüfen: Größere Aufschüttungen und Geländeveränderungen können je nach Landesbauordnung genehmigungspflichtig sein. Vor dem Anlegen eines Walls oder dem Anheben eines Geländes lohnt eine Nachfrage beim Bauamt.
  • Nur unbelasteter Boden: Die Ausnahme gilt ausschließlich für nicht kontaminierten Boden.

Wird der Aushub dagegen vom Grundstück weggebracht, ist er in der Regel Abfall und muss ordnungsgemäß entsorgt werden.

Kann ich Erde beim Wertstoffhof entsorgen?

Das hängt von der Kommune ab. Ob ein Wertstoffhof Erde überhaupt annimmt, in welchen Mengen und zu welcher Gebühr, regelt jede Kommune in ihrer Abfallsatzung selbst. Ein Blick auf die Seite des örtlichen Entsorgers vor der Fahrt vermeidet, dass man mit vollem Anhänger wieder umkehren muss.

Für den Aushub einer Baugrube, eines Pools oder eines Gartenumbaus ist der Wertstoffhof selten praktikabel: 1 m³ Erde wiegt 1,3 bis 1,8 Tonnen, ein PKW-Anhänger ist damit schnell voll. Ab mehreren Kubikmetern ist ein Container für Erdaushub meist die einfachere Lösung.

Blumenerde und kleine Mengen

Alte Blumen- und Pflanzerde in Haushaltsmengen gehört je nach Kommune in die Biotonne oder den Restmüll – welche Tonne gilt, steht in der Abfallsatzung oder im Abfallkalender. Oft lässt sie sich auch im Garten oder auf dem Kompost weiterverwenden.

Für Mengen bis 1 m³, etwa beim Anlegen eines kleinen Beets, ist der BigBag eine Alternative zum Container.

Ist Erdaushub Abfall oder Sondermüll?

Erdaushub ist in der Regel Abfall, aber kein Sondermüll. Sobald Boden ausgehoben und weggebracht wird, gilt er als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes; die Ausnahme für die Wiederverwendung vor Ort ist oben beschrieben.

AbfallschlüsselBezeichnungEinstufung
17 05 04Boden und Steine ohne gefährliche Stoffenicht gefährlich
17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthaltengefährlicher Abfall
17 05 06Baggergut ohne gefährliche Stoffenicht gefährlich
17 05 05*Baggergut, das gefährliche Stoffe enthältgefährlicher Abfall

Unbelasteten Boden (17 05 04) nehmen die CURANTO-Container für Erdaushub und Erdaushub mit Grasnarbe auf. Belasteten Boden und Baggergut nimmt CURANTO nur von Gewerbekunden und nur nach einer Analyse an.

Was ist beim Entsorgen von Erde verboten?

Verboten ist, Erdaushub außerhalb zugelassener Anlagen abzulagern – im Wald, am Feldrand, auf fremden Grundstücken oder in Gewässern. Das ist nach § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit, der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 €. Welches Bußgeld tatsächlich fällig wird, regeln die Bußgeldkataloge der Länder; hinzu kommen meist die Kosten für die Beseitigung.

Ebenfalls unzulässig ist es, belasteten Boden mit unbelastetem zu vermischen, um ihn loszuwerden. Legal sind nur die Wege aus der Übersicht oben.

Beprobung, Materialklassen und Deponieklassen

Ob Erdaushub vor der Entsorgung untersucht werden muss, hängt vom Entsorgungsweg, der Menge und der Herkunft ab und wird von der Annahmestelle oder der Behörde vorgegeben. Bei Verdacht auf eine Belastung – ungewöhnliche Verfärbungen, Ölflecken, chemischer Geruch oder eine frühere gewerbliche Nutzung des Grundstücks – sollte der Boden vorab analysiert werden.

Materialklassen: von Z0 bis Z2 zu BM-0 bis BM-F3

Seit dem 1. August 2023 gilt bundesweit die Ersatzbaustoffverordnung. Sie hat die früheren LAGA-Zuordnungsklassen Z0, Z0*, Z1.1, Z1.2 und Z2 durch neue Materialklassen ersetzt: BM-0 und BM-0* für Bodenmaterial mit bis zu 10 Volumenprozent mineralischen Fremdbestandteilen, BM-F0* bis BM-F3 für Bodenmaterial mit bis zu 50 Volumenprozent. Die Zahl steht für die Belastung. Weil sich Analyseverfahren und Grenzwerte geändert haben, lassen sich die alten Z-Klassen nicht direkt umrechnen.

Deponieklassen DK 0 bis DK IV

Die Deponieverordnung unterscheidet fünf Deponieklassen. Unbelasteter Bodenaushub gehört als Inertabfall auf Deponien der Klasse 0, mäßig belasteter Aushub auf Deponien der Klasse I. Die Klassen II bis IV sind für stärker belastete und gefährliche Abfälle vorgesehen, Klasse IV liegt unter Tage.

Häufige Fragen zum Entsorgen von Erde

Kann man Erde auf dem Wertstoffhof entsorgen?

Nur in kleinen Mengen und nur, wenn die Kommune es anbietet: Ob ein Wertstoffhof Erde annimmt, wie viel und zu welcher Gebühr, legt jede Kommune in ihrer Abfallsatzung selbst fest. Für den Aushub einer Baugrube oder eines Gartenumbaus ist ein Container in der Regel der praktischere Weg.

Kann ich Erdaushub kostenlos entsorgen?

Kostenlos ist nur, was gar nicht entsorgt werden muss: unbelasteten Aushub auf dem eigenen Grundstück wiederverwenden oder an jemanden weitergeben, der Füllboden braucht. Jede Entsorgung über Wertstoffhof, Deponie oder Container kostet Geld, ein Container für Erdaushub bei CURANTO ab 290 €.

Darf ich Erdaushub auf meinem eigenen Grundstück lagern oder verteilen?

Ja, unbelasteter Aushub, der an dem Ort, an dem er ausgehoben wurde, für Bauzwecke wiederverwendet wird, ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 11 KrWG kein Abfall. Mutterboden muss dabei nach § 202 BauGB nutzbar erhalten werden; größere Aufschüttungen und Geländeveränderungen können je nach Landesbauordnung genehmigungspflichtig sein.

Wohin mit Erdaushub aus dem Garten?

Kleine Mengen im Garten wiederverwenden, etwa für Hochbeete oder zum Auffüllen von Senken; größere Mengen in einen Container ab 290 € für reine Erde oder ab 359 € für Erde mit Grasnarbe und Wurzeln. Einfach im Wald oder auf fremden Flächen abladen ist verboten.

Ist Erdaushub Sondermüll?

Nein, unbelasteter Erdaushub (Abfallschlüssel 17 05 04) ist kein Sondermüll. Nur Boden, der gefährliche Stoffe enthält, gilt mit dem Schlüssel 17 05 03* als gefährlicher Abfall.

Ist es illegal, Erdaushub einfach abzuladen?

Ja, wer Abfälle außerhalb zugelassener Anlagen ablagert, handelt nach § 69 KrWG ordnungswidrig; der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 €. Legal sind die Wiederverwendung auf dem eigenen Grundstück, Wertstoffhof, Deponie oder Container.

Wann ist Bodenaushub kein Abfall?

Wenn nicht kontaminiertes Bodenmaterial in seinem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem es ausgehoben wurde, für Bauzwecke verwendet wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 11 KrWG). Wird Aushub dagegen weggebracht, ist er in der Regel Abfall.

Muss Erdaushub immer beprobt werden?

Nicht immer – ob eine Analyse nötig ist, hängt vom Entsorgungsweg, der Menge und der Herkunft ab und wird von Annahmestelle oder Behörde vorgegeben. Bei Verdacht auf Belastung, etwa durch Verfärbungen, Ölflecken oder chemischen Geruch, sollte der Boden vor der Entsorgung untersucht werden.

Was bedeuten Z0, Z2 oder BM-0 bei Bodenaushub?

Das sind Belastungsklassen für Bodenmaterial. Seit 1. August 2023 ersetzt die Ersatzbaustoffverordnung die früheren LAGA-Klassen Z0 bis Z2 durch Materialklassen wie BM-0, BM-0* und BM-F0* bis BM-F3; eine direkte Umrechnung ist nicht möglich.

Welche Deponieklassen gibt es für Bodenaushub?

Die Deponieverordnung kennt fünf Klassen von DK 0 bis DK IV. Unbelasteter Bodenaushub gehört als Inertabfall auf Deponien der Klasse 0, mäßig belasteter Aushub auf Deponien der Klasse I.

Wer kann Erdaushub gebrauchen?

Nachbarn, Gartenbesitzer, Landwirte oder Bauunternehmen, die Füllboden für Senken, Wälle oder Geländemodellierungen brauchen – besonders gefragt ist unbelasteter Mutterboden. In einigen Regionen gibt es dafür Bodenbörsen; wer abgibt, sollte sicher sein, dass der Boden unbelastet ist.

Wohin mit alter Blumenerde?

Kleine Mengen Blumenerde gehören je nach Kommune in die Biotonne oder den Restmüll – welche Tonne gilt, steht in der Abfallsatzung oder im Abfallkalender. Pflanzenerde lässt sich auch im Garten oder auf dem Kompost weiterverwenden.

Was kostet es, Erde zu entsorgen?

Ab 290 € für einen 3-m³-Container mit reiner Erde und ab 359 € mit Grasnarbe, jeweils inklusive Transport, Entsorgung und bis zu 21 Tagen Stellzeit. Für Privatkunden gibt es keine Gewichtsgrenze; Gewerbekunden zahlen ab 89 € Transport plus ab 25 € pro Tonne.

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